Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Sabrina Benighaus
Stand: November 2024
Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Leistungen und Kurse der freiberuflichen Hebamme Sabrina Benighaus, Hasenpatt 6a, 48249 Dülmen-Merfeld.
1. Leistungen und Kosten
(1) Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Zusätzliche Leistungen, die die Krankenkassen nicht übernehmen, werden von der Leistungsempfängerin privat getragen und sind Gegenstand der AGBs.
1.1 abrechenbare Leistungen
1.2 Eigenanteil
(1) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
(2) Gleiches gilt, falls keine gültige Mitgliedschaft in der angegebenen Kasse festgestellt werden kann.
(3) Wurde die Obergrenze von erstattungsfähigen Leistungen durch Inanspruchnahme mehrerer Hebammen überschritten, werden die Kosten nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Die Hebamme stellt die Kosten daher privat in Rechnung. Um dies zu vermeiden, wird die Leistungsempfängerin die Hebamme über alle Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehmen wird bzw. bereits in Anspruch genommen hat.
1.3 Kosten für Kurse
(1) Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
(2) Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
(3) Versäumte Kursstunden, dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht
erfolgte, werden der Teilnehmerin, angelehnt an die aktuell gültige Hebammengebührenverordnung, privat in Rechnung gestellt, da diese nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen zu verrechnen sind. Die Gebühren für versäumte Stunden belaufen sich bei Geburtsvorbereitungskursen auf 16,70 € pro Kursstunde und bei Rückbildungsgymnastik auf 10,50€ pro Kursstunde. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
(4) Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
(5) Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist, egal aus welchem Grund, nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach §626 und §627 BGB wird ausdrücklich verzichtet. Möchte die Leistungsempfängerin dennoch den Kurs vorzeitig beenden, wird ihr der verbliebene Kursbeitrag (für nicht teilgenommene Stunden) privat in Rechnung gestellt.
(6) Der Wochenend-Geburtsvorbereitungskurs Intensiv enthält sechs Stunden mit PartnerIn. Die Gebühr für den/die PartnerIn beträgt 70 € und wird am ersten Kurstag in Rechnung gestellt und unabhängig von der Teilnahme fällig. Die Erstattung dieser Gebühr kann bei der Krankenkasse angefragt werden (keine Garantie). Durch den/die PartnerIn versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden.
(7) Eine Rückerstattung bereits bezahlter Kursgebühren ist nicht möglich.
1.4 Sonstige Wahlleistungen
(1) Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen, im Sinne einer Privatrechnung.
(2) Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden.
(3) Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Dieser Pflicht ist mit den auf der Homepage einsehbaren AGBs nachgekommen.
(4) Wahlleistungen aller Art (z.B. Rufbereitschaft, Akupunktur, Moxatherapie, zusätzliche Wegegelder) sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
1.5 Privatpatientinnen
(1) Privatpatientinnen erhalten die Rechnung von der Hebamme. Die Gebühren richten sich nach der Hebammen-Privat-Gebührenordnung, in welchem die Hebamme tätig ist.
(2) Die Kostenerstattung von Hebammenleistungen durch private Kassen variieren z.T. stark. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Die Leistungserbringerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
(3) Die Hebammenrechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Die Leistungsempfängerin ist (zusammen mit ihrem Partner) zur fristgerechten Zahlung verpflichtet, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung bzw. der Beihilfe.
2. Anmeldung
(1) Die Anmeldung und Kommunikation zu den Kursen erfolgt ausschließlich über die Online Anmeldung der Website der Hebamme Sabrina Benighaus welche auf ihren Softwareanbieter weiterverlinkt - siehe auch 2(5). Die Homepage ist erreichbar unter www.hebamme-sabrina-benighaus.de.
(2) Direkt nach der Anmeldung erhalten die Leistungsempfängerin eine Teilnahmebestätigung per E-Mail, diese gilt als unverbindliche Zusage und ist dann Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wenn die Leistungsempfängerin den Behandlungsvertrag und die Datenschutzverordnung unterschrieben hat.
(3) Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen Daten mitzuteilen.
(4) Bei der Anmeldung von Kursen ist keine automatische Wochenbettbetreuung inbegriffen. Diese muss separat gebucht und besprochen werden.
(5) Die Hebamme nutzt zur Dokumentation und Kommunikation eine für Hebammen entwickelte und den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechende Software. Alle Anmeldungen zu Betreuungen und Kursen laufen über diese Software. Der Softwareanbieter lautet Somedio Software GmbH und die Software heißt Hebamio. Alle Anmeldungen werden über folgende Homepage angenommen: https://benighaus.hebamio.de/
3. Räumliche Rahmenbedingungen
(1) In der Regel finden Termine während der Schwangerschaft bei der Schwangeren zu Hause statt bzw. werden online per Videotelefonie abgehalten.
(2) Nach der Geburt finden die vereinbarten Termine in der Regel bei der Leistungsempfängerin zu Hause statt. Falls dies aus unerheblichen Gründen nicht möglich ist, kann die Hebamme auf die Online-Variante per Videotelefonie ausweichen. Ausnahmen müssen individuell vereinbart werden.
4. Kurse
(1) Alle angebotenen Kurse finden in Dülmen oder Münster (Ort wird dann bekannt gegeben) oder als Online-Videokonferenz-Angebot statt.
4.1 Kursorganisation
(1) Die Kursleiterin ist berechtigt, einzelne Kursstunden oder -zeiten kurzfristig abzusagen bzw. zu verlegen, wenn dieses aus zwingenden oder organisatorischen Gründen notwendig ist. Die Kursleiterin legt im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten einen neuen Termin fest und teilt diesen zeitnah mit.
(2) Bei längerfristigem Ausfall der Kursleiterin (länger als 2 Wochen) wird versucht eine Vertretung zu organisieren. Es kann jederzeit eine andere qualifizierte Kursleiterin eingesetzt werden, sollte dies bspw. aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen notwendig sein.
(3) Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
(4) Versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden.
(5) Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht möglich.
4.2 Kursstornierung
(1) Eine Stornierung der Teilnahme ist bis zu 10 Tagen vor Kursbeginn kostenfrei möglich.
(2) Bei Stornierungen bis zu 9 Tage vor dem Kurs wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Es sei denn, es gibt eine Ersatzteilnehmerin.
(3) Stornierungen sind schriftlich gegenüber der Hebamme vorzunehmen. Stichtag für die Gültigkeit der Stornierung ist das Datum des Eingangs der Mitteilung bei der Hebamme (Posteingang bzw. E-Mail-Empfang).
(4) Die Hebamme kann ferner vom Vertrag zurücktreten, diesen kündigen oder einzelne Termine verlegen, wenn ein Kurs aus Gründen, die die Hebamme nicht zu vertreten hat, insbesondere Erkrankung der Kursleitung, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Die Hebamme wird die Teilnehmerin hierüber unverzüglich informieren.
5. Vertretung
(1) In Einzelfällen kann die Betreuung für einen gewissen Zeitraum von einer anderen Hebamme übernommen werden (z.B. Krankheit, Fortbildung oder Urlaub der Hebamme). Für den Fall der Haftung haftet die vertretende Hebamme selbst.
(2) Ist dies nicht möglich, hat sich die Leistungsempfängerin bei Bedarf an die Gynäkologinnen und Gynäkologen, die Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie die Krankenhäuser und Arztpraxen zu wenden - außerhalb der ärztlichen Sprechzeiten wählen Sie bitte die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 116 117, in akuten Notsituationen die 112.
(3) Die Leistungsempfängerin erklärt sich damit einverstanden, dass im Vertretungsfall die benötigten Daten an die vertretende Kollegin weitergegeben werden dürfen - im Rahmen der Schweigepflichtsentbindung.
6. Erreichbarkeit
(1) Es besteht kein Anspruch auf eine 24-Stunden-Erreichbarkeit.
(2) Die Sprechzeiten von Hebamme Sabrina Benighaus sind von Montag bis Mittwoch (ausgenommen sind hiervon gesetzliche Feiertage) von 9-12 Uhr und nach Absprache.
(3) Erreichbar ist die Hebamme unter folgender Handynummer: 01514 2853260 (wenn die Hebamme gerade nicht erreichbar ist, kann eine Nachricht mit Namen und Grund der Kontaktaufnahme auf der Mailbox bzw. eine SMS/Nachricht hinterlassen werden) und unter folgender Emailadresse: sabrina.hebamme@gmail.com.
(4) Außerhalb der Sprechzeiten werden Anfragen spätestens montags bis mittwochs beantwortet.
(5) E-Mails werden ebenfalls montags bis mittwochs beantwortet.
(6) Im Falle der Nichterreichbarkeit der Hebamme wenden Sie sich bitte an Ihre Frauenärztin, Ihren Kinderarzt oder die nächste (Kinder-)Klinik. Außerhalb der ärztlichen Sprechzeiten wählen Sie bitte die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 116 117, in akuten Notsituationen die 112.
7. Haftung
(1) Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings.
(2) Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
(3) Sofern eine Ärztin/ ein Arzt bzw. eine vertretende Hebammenkollegin hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen oder die Leistungen ihrer Hebammenkollegin.
8.Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so ist davon nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages betroffen. Die unwirksamen Bestimmungen werden ersetzt durch solche, die der wirksamen am nächsten kommen.